von Jörg Kramer

Die CDU will keine Gesamtschule (GS) – aus ideologischen Gründen. Der Landkreis CDU ebenso wenig - sie hätte keine weitere GS zugelassen, deshalb gibt auch keinen aktualisierten Schulentwicklungsplan für den Landkreis Uelzen.

Der CDU Landtagsabgeordnete will erst recht keine – bei ihm kommen noch lokale Sonderinteressen hinzu.

Da trifft es sich für alle Gesamtschulgegner gut, dass die CDU geführte Landesregierung einzigartige Gründungsbedingungen in ihrem "Gesamtschulverhinderungsgesetz“ verankert hat. Pech ist nur, dass die örtliche CDU zum Erhalt eines attraktiven Schulangebotes in Ebstorf gar nicht anders kann, als eine Gesamtschule zu fordern.

Deshalb musste die Elternbefragung von der Kreis-CDU instrumentalisiert werden. Die politisch festgelegte Anzahl der Elternbefürworter ist nämlich gekoppelt an die politisch festgelegte Mindestzügigkeit – bei der KGS vierzügig.

Die Eltern aus den Regionen Bad Bevensen und Bienenbüttel werden bewusst nicht befragt, das hätte zur Gründung einer zweiten KGS führen können. Die Eltern aus beiden Regionen schicken ihre Kinder in einer Größenordnung zur KGS Bad Bevensen, die allein schon zwei Gesamtschulen notwendig machen würde. Ein aktualisierter Schulentwicklungsplan für den Landkreis Uelzen müsste so, wenn der Wille der Eltern berücksichtigt würde, mindestens drei Gesamtschulen vorsehen.

Aber nicht nur die Elternbefragung wird als Mittel benutzt, um eine GS zu verhindern. Im Landkreis Schaumburg kann aktuell beobachtet werden, welche Verhinderungsmöglichkeiten die CDU noch zur Verfügung gestellt hat. Die dortige Elternbefragung im gesamten Landkreis hatte ergeben, dass zur bestehenden Integrierten Gesamtschule (IGS) drei!!! weitere IGS`n eingerichtet sollten. Schulzentren und sogar ein Gymnasium sollte zu einer IGS umgewandelt werden.

Da haben die Eltern, die Lokalpolitiker, sogar einige der CDU, die Rechnung ohne die Landesregierung gemacht. Wer nicht hören will, der bekommt die Daumenschrauben zu spüren, nach dem Motto: ihr könnt neue IGS`n einrichten, aber nur unter den Bedingungen des „Gesamtschulverhinderungsgesetzes“:

- Eine neue IGS muss mehr Kinder in einer Klasse aufnehmen = Großklassen; - Eine neue IGS muss den Ganztagsschulbetrieb erst beantragen; - Eine neue IGS muss mindestens fünfzügig sein (bisher vierzügig; Vergleich: Realschule zwei- bis vierzügig, Gymnasium zwei- bis sechszügig); Warum eigentlich?

Ganztagsschule, Klassengrößen und die Zügigkeit einer Schule – auch einer IGS – dürfen eben keine (partei-)politischen Größen sein, sondern sind das Ergebnis pädagogischer und sozialer Erfahrungen. Warum soll eine Gesamtschule nicht drei- oder vierzügig sein dürfen?

In der Oberstufe könnten die IGS`n wunderbar kooperieren und zugleich einen einheitlichen Bildungsgang von 5 bis 13 garantieren. Die geforderte Fünfzügigkeit kostet den Schulträger (Landkreis Schaumburg) mindesten 6 Mio. Euro für An- und Umbauten. Mehr Schülerinnen und Schüler an einem Schulstandort bedeutet für viele weitere Schulwege, dadurch entstehen höhere Schulbeförderungskosten, das Gedränge in des Bussen nimmt noch mehr zu, der 8 Stundentag und mehr ist für viele Kinder mit den gegenwärtigen Unterrichts- und Fahrzeiten traurige Realität usw. usw. Und natürliche muss das dreigliedrige Schulsystem für jeden in zumutbarer Entfernung erhalten bleiben. Auch hier ist den Gegnern wieder Tür und Tor geöffnet, um Gesamtschulprojekte zu verschieben oder zu verhindern.

Führen Sie die Befragung der Eltern im gesamten Landkreis durch - wie von SPD seit langem gefordert. Nehmen Sie bewährte pädagogische Gesamtschulkonzepte ernst.

Berücksichtigen Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt die weiteren Hindernisse, die im "Gesamtschulverhinderungsgesetz" der CDU geführten Landesregierung zur Gründung einer Gesamtschule enthalten sind. Ansonsten wird es wieder zahlreiche "Gründe" geben, warum die 2. Gesamtschulgründung im Landkreis Uelzen nicht rechtzeitig oder sogar gar nicht zustande kommt.