von Jörg Kramer

Die wievielte "einmalige" Bedarfszuweisung ist das eigentlich? Jedes Jahr wieder bekommen Gemeinden, jetzt der Landkreis einen Finanzzuschuss, den die Landesregierung gönnerhaft - vermittelt über den Nachrichtenboten MdL Hillmer - mit Bedingungen (Einsparungen zumeist auf Kosten der Gemeinden) zuweist.

Das Verhältnis Bundesland - Gemeinde

Dieses Geld ist in zahlreichen Umlagen von den kommunalen Steuerzahlern erst an die Landesregierung überwiesen worden, die dann in einem Gnadenakt diese Gelder wieder an ausgewählte kommunale Einheiten verteilt.

Den Gemeinden wäre eher geholfen, wenn die Landesregierung die Aufgaben, die sie an die kommunale Ebene verteilt, auch bezahlen würde. Die 4 Millionen Bedarfszuweisung reichen nicht einmal aus, um beispielsweise die Kosten der Schulstrukturreform von 2004 zu begleichen. Beim Ausbau der Krippenplätze werden die Kommunen von der Landesregierung weitgehend allein gelassen. Beim Ausbau der Ganztagsschulen verteilt die Landesregierung nur Zertifikate mit schönen Fotos des Landtagsabgeordneten für die jeweilige Presse. Die Ausbaukosten für den Ganztagsbereich müssen die Kommunen mit Hilfe des Bundes tragen.

Auch deshalb ist es richtig, Konsolidierungsmaßnahmen nicht im Bildungsbereich vorzunehmen. Die Senkung des Schullastenausgleichs - wie von der Kreis-CDU vorgeschlagen und im Kreistag mit Hilfe der Grünen, FDP und FWG durchgesetzt- geht mal wieder gegen die Stadt Uelzen und ihren angestrebten Ausbau der Kinderbetreuung. Eine weitere Erhöhung der Kreisumlage wäre nach der letzten Erhöhung mit den nicht eingehaltenen Versprechungen wahrlich ein Stück aus dem Tollhaus.

Das Verhältnis Landkreis - Gemeinde

Die Finanzsituation des Landkreises ist geprägt durch ein Demokratiedefizit. Eine Fusion würde das Problem der Landkreise nicht lösen.

Wer - wie der Landkreis - seine Haupt-Einnahmen nicht direkt von den Steuerzahlern bezieht, übernimmt keine direkte Verantwortung.

Wer - wie der Landkreis - eine Erhöhung, ein Halten oder das Senken von Steuern nicht direkt bei den Steuerzahlern einfordern oder erlassen kann, muss sich bei den Bürgern auch nicht direkt verantworten.

Wer - wie der Landkreis - hauptsächlich seine Einnahmen über die Steuereinnahmen des Landes (Schlüsselzuweisungen) und der Gemeinden (Kreisumlagen) bezieht, neigt dazu, seine Finanznöte auf Kosten der Geldgeber zu beseitigen.

Wer weiß noch, wozu die letzten Erhöhungen der Kreisumlage (Kosten tragen die Gemeinden) dienen sollten?

Die Senkung des Schullastenausgleichs (Kosten tragen die Gemeinden) hat dem Landkreis noch einige Millionen an Bedarfszuweisung vom Land und damit einen ausgeglichen Haushalt 2009 eingebracht. Seine strukturellen Probleme hat er damit nicht gelöst.

Er hat aber mit diesen Maßnahmen die strukturellen Probleme der Gemeinden beträchtlich erhöht. Die Gemeinden müssen dann über Steuern, Abgaben und schmerzhafte Einsparungen die Umlageerhöhungen an den Landkreis finanzieren und gegenüber den Bürgern direkt verantworten. Wen interessierte es dann schon, dass die Ursache beim Landkreis lag.