17. Januar 2012: Förderung des Klimaschutzes, erneuerbarer Energien und der Energieeinsparung
Nachdem der Atomausstieg und der Ausbau erneuerbarer Energien beschlossene Sache sind, muss auf allen Ebenen die praktische Umsetzung der Energiewende angegangen werden. Das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 30.06.2011 eröffnet den Kommunen hierfür neue städtebauliche Handlungsmöglichkeiten.
So können neben Versorgungsflächen auch Gebiete bestimmt werden, in denen bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche und technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung zu treffen sind.
Die Stadt kann durch Nutzung dieser Instrumente dazu beitragen, Wege für eine energieeffiziente Planung zu ebnen und Hemmnisse abzubauen. Eine entsprechend gestaltete Siedlung könnte als Muster und Vorbild dienen.